DoggyMotion
Inh. Julia Schmidt-Schröder
Kunaustr. 20 e
22393 Hamburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Doggymotion Goetz und Schmidt-Schröder Gbr und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Sollten Teile/Punkte dieser Bedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen Teile/Punkte unberührt. Änderungen behalten wir uns vor. DoggyMotion ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen. DoggyMotion wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Kundendaten werden streng vertraulich behandelt.

 

Haftung

 

Während der Betreuungszeit durch Doggymotion bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Tierhalter ist verpflichtet darauf zu achten, dass sein Tier, frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. (der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen). Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen sein (das Bestehen der Versicherung ist auf Nachfrage vorzulegen)

 

Doggymotion ist verpflichtet, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Richtet der Hund während der Betreuungszeit Schäden an (z.B. zerbissene Sitze, Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der Tierhalter. Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Hundes auf dritte Personen nach _ 833 BGB. Der Tiersitter kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesitters ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen.

 

Hält DoggyMotion eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits bei der Abgabe des Hundes ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen. Der Tierbesitzer hat uns über sämtliche Besonderheiten des Hundes vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und uns angezeigt werden, so übernehmen wir für die Folgen eines Deckungaktes keine Haftung. DoggyMotion muss sofort über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für evtl. Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).

 

Das Team von DoggyMotion wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund aufpassen. Sollte ein Hund entlaufen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims Hamburg und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen. Die Betreuer übernehmen keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spaziergang im Freien nicht auszuschliessen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere). DoggyMotion übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Halsbänder, mitgebrachtes Spielzeug oder am Hund befestigte Marken.

 

Zahlung

 

Alle Entgelte werden wöchentlich oder tageweise und in voller Höhe in BAR entrichtet, die Bezahlung kann nach mündlicher Absprache variiert werden.

 

 Schlüssel

 

Nach Wohnungsschlüsselübergabe verpflichtet sich doggymotion, den Schlüssel an keine unbefugten Personen auszuhändigen. DoggyMotion haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt doggymotion keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat doggymotion auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiter zuleiten (sofern eine Kontaktadresse hinterlegt wurde). Bei Gefahr für Hab und Gut ist DoggyMotion berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt. Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden bzw. unzugänglich sein (z.B. in einem verschlossenen Raum). zur Absicherung des Besitzers/Auftraggebers und für DoggyMotion. Personen die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zu der Wohnung/Haus/Unternehmen haben, sind namentlich und schriftlichbekannt zugeben.

 

Sonstiges

 

doggymotion behält sich vor, Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

 

doggymotion haftet nicht wenn der Hund, durch die Gruppenhaltung oder dem Freilauf, Verletzt wird. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufs voll bewusst.

Dem Hundehalter muß bewusst sein, dass sein Hund in einer Gruppe und unangeleint ausgeführt wird.

 

Dem Hundehalter muß auch bewusst sein, dass es leider auch in hamburg viele Hundehasser gibt und immer wieder Giftköder verteilt werden. Wenn ein Hund so einen Giftköder frist und dadurch

krank oder auch dauerhaft geschädigt wird oder sogar stirbt, kann doggymotion dafür nicht haften. Doggymotion haftet nicht fr Krankheiten, Infektionen, Verletzungen jeglicher Art, die dem Hund whrend den Spaziergängen zustoßen.

 

Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier durch außere Einflüssen abhaut und nicht mehr auffindbar ist. Sollte das Tier trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht ein Schadenersatzanspruch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung von doggymotion.

 

Sollte Sie eine läufige Hündin in Betreuung geben und dieses nicht mit doggymotion abgesprochen haben, wird für die Folgen keine Haftung übernommen. Entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.

 

Dem Hundehalter ist bekannt, dass bei doggymotion Fotografien von seinem Hund angefertigt werden und diese auch veröffentlicht werden und zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Die Anfertigung von Fotografien fremder Gegenstände und deren nichtgewerblichen Veröffentlichung wird als grundsätzlich zulässig angesehen. Dies gilt somit zunächst auch für Tierfotos. Die aktuelle Rechtsprechung geht weiter davon aus, dass es prinzipiell kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt dass also auch die gewerbliche Verwertung der Bilder zulässig ist.

 

Haftung 

 

Doggymotion haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundehalsbändern, Hundemarken, Hundedecken, Hundeleinen und ähnlichem.

 

Doggymotion haftet nicht fr Schden/Beschmutzung in der Wohnung, die vom eigenen Hund verursacht werden.

 

Fr durch den Hund verursachte Schden (zerbissene Polster, Innenverkleidung) am Transportfahrzeug von doggymotion haftet der Hundehalter.

 

Falls es whrend einer Wanderung zu einer Ordnungsstrafe kommen sollte, wird der zu zahlende Betrag zu gleichen Teilen auf die Halter der anwesenden Hunde umgelegt.